Neues BERUFSZULASSUNGSRECHT 2018 für  MAKLER UND HAUSVERWALTER  

Zum Thema neues Berufszulassungsrecht oder „Neues Gesetz zum Sachkundenachweis für Immobilienmakler und Hausverwalter“ kursiert sehr viel an faktisch falschen oder veralteten Informationen. 
Der Sachkundenachweis mit IHK-Prüfung wurde entgegen voreiliger Presseveröffentlichungen einiger Verbände und Medien vom Gesetzgeber nicht wie diskutiert beschlossen, sondern der erste Gesetzesentenentwurf wurde überarbeitet und in neuer Form dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt.   Der Bundestag hat dann am 22. Juni 2017 das überarbeitete Gesetz mit den neuen berufsrechtlichen Vorschriften für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter verabschiedet, zuvor jedoch umfassende Änderungen an der ersten Gesetzesvorlage vorgenommen. Danach wurde es ein neues Gesetz mit sehr verändertem inhaltlichen Ergebnis.

News: Neues Berufszulassungsgesetz ab 2018 für 
Makler und Hausverwalter vom Bundestag verabschiedet!


Das neue Gesetz sieht vor, dass zukünftig alle selbständigen Immobilienmakler/innen und Wohnimmobilienverwalter/innen regelmäßig alle drei Kalenderjahre (erstmals 2018/19/20) mindestens 20 Zeit-Stunden Fach-Fortbildungen absolvieren und dokumentieren müssen. 
Darüber hinaus sollen Makler und Wohnimmobilienverwalter ab dem 01. August 2018 den Bestands- und Neukunden ihre immobilienwirtschaftliche Qualifizierung und Fachfortbildungen auf Nachfrage nachweisen.
Wohnimmobilienverwalter müssen sich darüber hinaus zukünftig (wie jetzt bereits alle Immobilienmakler) ebenfalls nach §34 C der Gewerbeordnung (GewO) zulassen, und es wurde hier der neue Tätigkeitsbegriff "Wohnimmobilienverwalter/in" geschaffen. 
Des Weiteren müssen Wohnimmobilienverwalter/innen zukünftig eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen und auch nachweisen. 
Das entsprechende Gesetz wurde am 22. Juni 2017 vom Bundestag beschlossen und am 22.09.2017 dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt, von diesem sogleich genehmigt, und wird nun verbindlich zum 01. August 2018 in Kraft treten.
Das zuständige Ministerium hat das Update der Rechts-verordnung (MaBV) vorgenommen, welches Ende April 2018 dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt und genehmigt wurde.
Damit sind alle Teile des Gesetzes beschlossen und werden wie geplant pünktlich zum 01.08.2018 implementiert. 


Weitere Informationen zu den Pflichtfortbildungen finden Sie hier: 
<<<< Informationen Pflichtfortbildungen >>>>

Deutsche Fachakademie 
der Immobilienwirtschaft (DFI)

Hamburg - Köln - München


Hauptsitz in Hamburg:

Deutsche Fachakademie
der Immobilienwirtschaft (DFI)
Wandsbeker Zollstraße 141  
(3.OG)
 
22041 Hamburg 

Telefon Sekretariat: 
040 - 209 330 226

Seminarinformationen:
Info@DFI-Akademie.de