Pflichtnachweis der FachQualifikation  

Nach den neuen berufsrechtlichen Regelungen für Makler und Wohnimmobilienverwalter müssen diese, neben Verpflichtungen zu regelmäßigen Fortbildungen, ab dem 01. August 2018 auch Ihren Kunden auf Nachfrage unverzüglich Ihre immobilienwirtschaftlichen Qualifikationen und Fachfortbildungen offenlegen.

Hierbei gelten für Makler und Wohnimmobilienverwaltern nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) die folgenden Vorschriften:

 

Immobilienmakler: 

Bei Aufforderung unverzügliche Offenlegung der immobilien-wirtschaftlichen Qualifikationen und Fachfortbildungen als Immobilienmakler/in - dies gilt für den  ersten Kontakt mit neuen Kunden und bei Bestandskunden.

Es kann erfolgen als gesonderte Mitteilung in der Signatur, z.B. gut sichtbar in der eMail, oder auch in einem gesonderten Teil eines Flyers oder Imageflyers. 
Der Zertifikatsabschluss "Geprüfte/r Immobilienmakler/in (DFI)" oder "Fachmakler/in für Wohnimmobilien (DFI") wäre neben der Ausbildung zum Immobilienkaufmann, Immobilienfachwirt o.ä. eine solche Qualifikation.

 

Wohnimmobilienverwalter:

Bei Aufforderung unverzügliche Offenlegung der immobilien-wirtschaftlichen Qualifikationen als Wohnimmobilienverwalter/in - dies gilt für den ersten Kontakt mit neuen Kunden und einmal jährlich mit einer einer Mitteilung über immobilienwirtschaftlichen Weiterbildungen des Vorjahres an alle Bestandskunden.

Es kann erfolgen als gesonderte Mitteilung in der Signatur, z.B. gut sichtbar in der eMail, oder auch in einem gesonderten Teil eines Flyers oder Imageflyers.
Der Zertifikatsabschluss "Geprüfte/r Wohnimmobilienverwalter/in (DFI)" oder "Fachverwalter für Wohnimmobilien (DFI)" wäre neben der Ausbildung zum Immobilienkaufmann/frau, Immobilienfachwirt o.ä. eine solche Qualifikation. 

 

 

Der Abschluss eines unsere Zertifikatslehrgänge berechtigt Sie natürlich auch den entsprechenden Zertifikatsabschluss als Ihre immobilienwirtschaftliche Qualifikation in allen Unterlagen zu benennen.


Für Makler zum Beispiel 
„Geprüfte/r Immobilienmakler (DFI)" oder für Verwalter zum Beispiel „Geprüfte/r Wohnimmobilienverwalter (DFI). 

 
Aufbaukurse:
Des Weiteren können Sie sich nach dem erfolgreichen Besuch eines unserer Aufbaukurse zum Beispiel auch:  „Fachverwalter/in für Wohnimmobilien (DFI) oder Fachmakler/in für Wohnimmobilien (DFI)“ nennen.
Darüber hinaus können Sie bei Interesse nach dem Aufbaukurs sofort das letzte Seminar im Modulstudium anschließen und den prestigeträchtigen Zertifikatsabschluss 
"Geprüfte/r Immobilienwirt/in (DFI)" erwerben. 

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Deutsche Fachakademie 
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